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Eigentlich findet die Behandlung von Patienten erst nach dem Abschluß des ersten Zahnwechsels statt. Wir raten zu einer ersten Untersuchung beim Kieferorthopäden mit dem 7. Lebensjahr.
Bei Kindern ist es aber wichtig, Syndrome von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten frühzeitig zu behandeln. Das gleiche gilt für das Krankheitsbild der so genannten Progenie(übermässiges Unterkieferwachstum).
Darüber hinaus sind Kreuzbisse und durch Extraktionen entstandene Lücken bald möglichst zu behandeln.
Bei Kindern muß auf eine vernünftige – zuckerarme – Ernährung hingewiesen werden, wobei zuckerhaltige Getränke eine besondere verhängnisvolle Rolle spielen können.
Ein sinnvoller Schutz der Milchzähne durch Versiegelung ist dabei angebracht.
Diese Gruppe ist sozusagen unser „Hauptbetätigungsfeld“!
Man muss davon ausgehen, dass ca. 50 % aller Jugendlichen behandlungswürdige Abweichungen aufzeigen. Davon werden aber nur max. 40 % behandelt, weil die Vertragspartner durch einen willkürlichen Katalog (sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen = KIG) weitere Ausgrenzungen vorgenommen haben. Zum Anderen ist es so, dass die Maßnahmen, die derzeit von der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden, bei hohem Schweregrad der Abweichungen, nicht ausreichen.
Wir bieten daher allen Patienten durch zusätzliche Angebote die Chance, durch den Einsatz modernster Mittel am kieferorthopädischen Fortschritt teilzuhaben. Eine rasche, stabilitätsorientierte Behandlung ist daher das Ziel, das wir zu fairen Bedingungen anbieten möchten.
Die Behandlung Erwachsener setzt voraus, dass teamfähige Behandler miteinander an einem Patienten arbeiten. Die Frage, „wer macht was wann?“ ist dabei zu beantworten. Erwachsene Patienten erwarten dabei eine Zusammenarbeit auf den Gebieten der konservierenden und prothetischen Zahnheilkunde, insbesondere aber auf dem Gebiet der Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontose). Erwachsene fordern zu Recht die Reduzierung der Sichtbarkeit kieferorthopädischer Apparaturen.
Wir bieten dafür folgende Möglichkeiten:
Leider sind Behandlungen jenseits des 18. Lebensjahres keine Leistung der gesetzlichen Krankenversorgung.
Nicht immer lassen sich Kieferfehlstellungen ohne operative Maßnahmen behandeln. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das erblich bedingte Wachstum so stark ist, dass es der Bremsenwirkung kieferorthopädischer Apparaturen widersteht.
Zum Beispiel bei:
Diagnostische Schnellschüsse und Behandlungsplanungen aus der Hüfte sind hier nicht angesagt: hier muss fundiert geplant werden.
Wir haben – zusammen mit integrationsfähigen Kieferchirurgen – in jahrelanger Erfahrung ein Netzwerk aufgebaut, auf das sich unsere Patienten verlassen können.